::People of the sun::

Yeah, that'll do. Ta!

Geschäftsführerkraftfahrzeug abmelden. Ooooh.

…Selbst die richtige Vorgehensweise bei der Abmeldung des eigenen Geschäftsführerkraftfahrzeugs will gewußt sein. Also: Zuerst, Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden. Darum bitten, daß eine Abmeldebescheinigung mitgegeben wird, den Wagen anschließend gut verpacken und irgendwo sicher unterstellen. Bitte volltanken, damit der Tank nicht verharzt.

Die Versicherung möchte gerne wissen, ob du den Vertrag nach der Abmeldung weiternutzt. Daher schreibst du einen netten Brief mit der Abmeldebescheinigung und dem Hinweis, daß der Vertrag abgerechnet werden soll. Du willst nämlich vermutlich keinen anderen Wagen anmelden, während du im Ausland bist. Deine Versicherung kann nun versuchen die zuviel gezahlten Beiträge zurückzuzahlen und wird es in den meisten Fällen auch schaffen. Mal abwarten.

Das Finanzamt wird möglichweise auch mitkriegen, daß der Wagen nicht mehr angemeldet ist und erstattet dir die Steuer anteilig zurück. Aber auch da kann man nur hoffen. Viel Glück.

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