Gelebte Demokratie
Die Regel ist ganz einfach: Wer in einen anderes Bundesland umzieht, darf für genau drei Monate in dieser Region nicht wählen.
Spannenderweise darf man allerdings auch nicht im Bundesland an der Wahl teilnehmen (sofern sie denn zeitgleich abgehalten wird), in dem man vorher lebte. Das bedeutet, daß man bei entsprechend unglücklichem Timing für eine komplette Wahlperiode vom demokratischen Entscheidungsprozess ausgenommen ist.
Genau das ist mir passiert. Ich darf bei der Kommunal- und Landtagswahl 2009 nicht wählen.
Diejenigen, die sich diesen Kniff ausgedacht haben, wussten vermutlich, daß man sich innerhalb einer Woche nach Umzug im neuen Bezirk melden muß und nahmen so wissend in Kauf, daß es eine ganze Menge Menschen gibt, die so am Wählen gehindert werden, wenn sie nicht mit einem Ordnungsgeld belegt werden wollen.
Gelebte Demokratie? Pah!
Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden!
Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/umzug.html
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